Information

next  Intention
next  Anmeldung
next  Einblick für Zubringerschulen
next  Schnuppertage
next  Ablauf für Schüler/innen
next  Ablauf für Zielschulen
next  Ablauf für Zubringerschulen

 

Intention:

SchuelerinDer §13 SchUG ermöglicht jedem Schüler/jeder Schülerin der 8. Schulstufe die Möglichkeit der "Individuellen Berufs- und Bildungsorientierung". Dazu bietet die Bildungsdirektion für Vorarlberg "Schnuppern In Schulen (SIS)" an.

Es besteht die Möglichkeit an den BMHS (Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen), den ORG (Oberstufenrealgymnasien) und den RG (Realgymnasien) Schnuppertage zu besuchen.

Die Anmeldung ist auf diesen Seiten möglich: next  Anmeldung

Achtung Falls das Schnuppern genehmigt wird, besteht Teilnahme- und Anwesenheitspflicht. Eine Nichtteilnahme gilt als unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht! Zur Genehmigung des Schnupperbesuches durch den Klassenvorstand und zur Bestätigung durch die besuchte Schule ist das Schnupperformular auszudrucken!

next  Seitenanfang

 

Anmeldung:

Anmeldung für Schüler/innen und Ausdruck des Schnupperformulars:  16. Oktober 2023 bis 8. November 2023

next  Seitenanfang

 

next  Seitenanfang

 

Schnuppertage:

next  Seitenanfang

 

Ablauf für Schüler/innen:

Die Anmeldung durch die Schüler/innen erfolgt auf diesen Seiten: next Anmeldung. Eine Hilfestellung durch die Lehrer/innen im Berufsorientierungs- oder Informatikunterricht wäre hilfreich.

Die Schüler/innen melden sich mit (beliebigem) Benutzernamen und Passwort an, geben dann Namen und Herkunftsschule an und treffen ihre Wahl. Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer dienen einer allenfalls erforderlichen Kontaktaufnahme mit dem Schüler/der Schülerin. ,

Nach Eingabe der Wünsche und Ablauf der Anmeldefrist kann der Schüler/die Schülerin ein Schnupperformular ausdrucken. Der Schüler/die Schülerin legt das Formular dem Klassenvorstand zur Genehmigung des Schupperbesuches vor (Unterschrift), nimmt es zur Zielschule zur Bestätigung des Besuches (Schulstempel) mit und bringt es abschließend als Entschuldigung für den versäumten Unterricht dem Klassenvorstand.

next  Seitenanfang

 

Ablauf für Zielschulen:

Die Zielschulen können ihre Kontingente selbst angeben und die Ersteingabe dieser wird spätestens bis zum 8. November 2023 durch die Bildungsdirektion erfolgen.

Nach Beendigung der Anmeldephase (ab 10. November 2023) steigen die Zielschulen mit ihrer Schulkennzahl und ihrem Passwort in die Internetplattform http://sis.vobs.at ein und erhalten die Liste aller Anmeldungen für ihre Schule zum Drucken.

Um die Intention der Schnuppertage zu erreichen, soll das Schnupperprogramm die spezifischen Schwerpunkte des Ausbildungsangebotes vorstellen.

Schnupperzeiten:

Zum Besuch der Schnupperveranstaltungen sind nur Schüler/innen zugelassen, die ein vom Klassenvorstand unterzeichnetes Schnupperformular vorlegen. Die Besuchsbestätigungen dürfen erst am Ende des Halbtages und ausschließlich auf dem Schnupperformular ausgegeben werden.

next  Seitenanfang

 

Ablauf für Zubringerschulen:

Die Zubringerschulen sammeln die DSVGO-Einverständniserklängen, die für die Anmeldungen notwendig sind.

Die Zubringerschulen erhalten nach Beendigung der Anmeldephase ab 10. November 2023 über die Internetplattform http://sis.vobs.at mit ihrer Schulkennzahl und ihrem Passwort Einblick in alle Anmeldungen ihrer Schüler/innen und können eine Gesamtliste herunterladen.

Die Zubringerschulen können durch eine gezielte Vorbereitung und Auswertung der Erfahrungen der Schüler/innen viel zum Erfolg der Aktion beitragen.

next  Seitenanfang